AGB

§1 Allgemeines

Der zwischen der MI und Kollegiatinnen und Kollegiaten geschlossene Schulungsvertrag, wird von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Ausschlaggebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingung. 

Sollten abweichende, ergänzende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen auftreten, so sind diese selbst bei Kenntnis im Regelfall nicht Vertragsbestandteil, außer ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen durch die MI  geändert und/oder ergänzt werden, sofern diese eine angemessene Ankündigungsfrist einhalten.
Änderungen werden den Kollegiatinnen und Kollegiaten, an die angegebene E-Mail übersandt. Wird den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Übersendung der E-Mail widersprochen, so werden diese rechtskräftig. Wird hingegen durch Kollegiatinnen und Kollegiaten innerhalb der Frist widersprochen, so sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirkungslos.
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§2 Vertragsabschluss

Die Anmeldung der Kollegiatinnen und Kollegiaten kann sowohl postalisch als auch per E-Mail abgeschlossen werden und erfolgt über das Anmeldeformular, welches Sie auf der Homepage des Studienkollegs finden. Postalisch oder per E-Mail können sie das Anmeldeformular an die nachfolgende Adresse versenden:

Studienkolleg Aachen, Geilenkirchener Straße 65, 52134 Herzogenrath oder per E-Mail als PDF an: info@studienkolleg-aachen.de

Sie können sich nur zu den angebotenen Kursen anmelden.

Durch den Abschluss eines Schulungsvertrages und der damit verbundenen Anmeldung, gehen Kollegiatinnen und Kollegiaten ein verbindliches Angebot ein. MI kann das Angebot binnen vier Tagen annehmen.  Sollte MI nicht auf das Angebot der Kollegiatinnen und Kollegiaten eingehen, so stellt es in keinem Falle eine Vertragsannahme dar. Sollte die Ablehnung einer Angebotsannahme erfolgen, so ist MI nicht zur Angabe von Gründen hierzu verpflichtet.

Bei einer Vertragsannahme erfolgt eine ausdrückliche Aufnahmeerklärung der MI per E-Mail an die E-Mailadresse, die die Kollegiatinnen und Kollegiaten bei der Anmeldung angegeben haben. Mit Vertragsannahme wird der Schulungsvertrag zwischen MI und Kollegiatinnen und Kollegiaten rechtskräftig und verbindlich.

§3 Vertragsgegenstand

Zum einen ist die Vorbereitung der Kollegiatinnen und Kollegiaten auf eine deutsche Sprachprüfung Vertragsgegenstand. Die Kollegiatinnen und Kollegiaten werden mit Hinsicht auf die deutsche Sprachprüfung auf dem angestrebten Zielniveau (A1-B2) in den Sprachkursen für Deutsch unterrichtet.

 

Zum anderen ist der Vertragsgegenstand das Unterrichtsangebot der Schwerpunktkurse, wo Kollegiatinnen und Kollegiaten auf die Feststellungsprüfung vorbereitet werden. Kursteilnehmer werden mithilfe der Schwerpunktkurse gezielt auf die externe Feststellungsprüfung der Bezirksregierung Köln vorbereitet. In den Kursen T und W werden die Inhalte vier wichtiger Prüfungsfächer für den jeweiligen Kurs gelehrt. Die Inhalte der Kurse sind von den Richtlinien der Bezirksregierung Köln bestimmt.

Das Bestehen der Prüfungen wird nicht garantiert und ist vor allem kein Gegenstand der von MI geschuldeten Leistungen.

Die Unterrichtung durch bestimmte Kursleiter sowie zu bestimmten Zeiten oder Orten kann von den Kollegiatinnen und Kollegiaten nicht in Anspruch genommen werden. Die MI bestimmt ausschließlich die Kursinhalte, Kursleiter sowie Zeiten und Orte für die Kursteilnehmer. Des Weiteren ist die MI dazu befugt die Bestimmungen nach Satz 1 und 2 einseitig zu ändern, wobei Sie die berechtigten Interessen der Kollegiatinnen und Kollegiaten berücksichtigen wird.

§4 Zeit und Ort der Maßnahmen

Der Unterricht findet im Regelfall von Montag bis Samstag statt. Konkrete Anpassungen oder Änderungen sind nach Eigenheiten der jeweiligen Woche und nach Dozentenbestand möglich, wobei der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten  unberührt bleibt. Die Bezirksregierung bestimmt die Dauer und den Umfang der Kurse und teilt den Kollegiatinnen und Kollegiaten mit ausreichender Zeit vor Kursbeginn über Veröffentlichungen auf der Webseite des Studienkollegs Aachen oder per E-Mail die Daten mit.

Leistungsort sind die Räumlichkeiten des Studienkollegs Aachen.

§5 Pflichten der MI

Die MI verpflichtet sich dazu, die Maßnahme gewissenhaft durchzuführen und Vorsorge zu treffen, damit der Lehrplan ohne Komplikationen eingehalten werden kann. Im Falle einer Verhinderung durch einen Kursleiter muss ein gleichzusetzender Ersatz zur Verfügung stehen, der über die notwendigen Kompetenzen verfügt, die zum Erreichen des Maßnahmeziels erforderlich sind. Dies dürfen nur Dozenten durchführen, die nach Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind. Die MI verpflichtet sich außerdem für die Durchführung der Maßnahme die notwendige Ausstattung und die Räumlichkeiten, die für die Durchführung des Unterrichts notwendig sind, zur Verfügung zu stellen.

Der Lernerfolg ist weder vertraglich geschuldet noch wird ein solcher zugesichert.

§6 Pflichten der Kollegiaten und Kollegiatinnen

Mit Vertragsabschluss erklären sich die Kollegiaten und Kollegiatinnen zur fristgemäßen und vollständigen Bezahlung der Studiengebühren nach § 7.

Kollegiaten und Kollegiatinnen sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet und sich eigenständig zu bemühen um die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu erlernen, sowie die Ihnen übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erledigen. Sollten Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes vorgesehen sein, sind die Kollegiatinnen und Kollegiaten verpflichtet an diesen teilzunehmen.

Des Weiteren verpflichten sich Kollegiaten und Kollegiatinnen Anweisungen der Kursleiter und Dozenten folge zu leisten.

§7 Studiengebühren

Den Kollegiaten und Kollegiatinnen wird mit Vertragsannahme nach §2 Abs. 4 eine Rechnung der Studiengebühren zugesandt. Die Höhe der anfallenden Studiengebühren richtet sich nach der von dem Studienkolleg festgelegten Preisliste.

Die Anmeldegebühr der Schwerpunktkurse beträgt 390,- Euro.

Es fallen Anmeldegebühren pro gebuchter Niveaustufe in Höhe von 50,- Euro für die Deutschkurse an. Bei gleichzeitiger Buchung mehrerer Stufen werden keine weiteren Anmeldegebühren berechnet.

Mit Übersendung der Rechnung sind die Studiengebühren sofort fällig.

Für die Bereithaltung der Leistungen des Studienkollegs ist eine fristgemäße Zahlung der Studiengebühren zwingend erforderlich. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Kollegbetriebs ist die fristgemäße Zahlung der Studiengebühren.

Die gesamten Gebühren inklusive Bankgebühren sollen auf das deutsche Konto des Studienkollegs in Euro (€) gezahlt werden:

Marketing Inspiratoren UG 
Commerzbank
IBAN: DE98 3904 0013 0114 2363 00
BIC: COBADEFFXXX

§8 Kursabbruch Stornierung

Die Kollegiaten können nach Ablauf der Widerrufsfrist aus § 11 den Vertrag stornieren.

§11 gilt während der Widerrufsfrist. Eine Stornierung gilt dann als Stornierung, wenn diese während der Widerrufsfrist eingereicht wird,sodass die Regelungen des Widerrufes nach § 11 gelten. Sollten Sie verlangen, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben sie einen angemessenen Beitrag zu zahlen dessen Anteil der bis dahin, der in Anspruch genommenen Dienstleistungen und Anmeldegebühren entspricht.

Für die Stornierung ist Schriftform notwendig. Außerdem müssen Dokumente, wie zum Beispiel der Ablehnungsbescheid der deutschen Botschaft vorgelegt werden.

Bei Stornierungen, die bei der Widerrufsfrist bereits erloschen sind, aber bis zu zwölf Wochen vor Kursbeginn oder früher eingereicht werden, erhebt die MI eine Stornogebühr von 2700,- Euro für Schwerpunktkurse und 570,- Euro pro Niveaustufe bei Sprachkursen. Es besteht keine Möglichkeit auf Rückerstattung, wenn die Fristen nicht eingehalten werden.

Für den Fall, dass ein Kollegiat oder eine Kollegiatin kein Einreisevisum erhält, so verschiebt sich die Schulungslaufzeit um ein Semester. Ist bis dahin immer noch keine Einreise möglich, so verschiebt sich die Schulungslaufzeit um ein weiteres Semester. Einen Erstattungsanspruch wird es nicht geben.

Sollte der Fall eintreffen, dass ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin einen gebuchten Kurs nicht antreten kann, weil das erforderliche Studentenvisum nicht erteilt wurde, so erhält der bzw. die Betroffene die Kursgebühr abzüglich einer Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebühr in Höhe von 390,- Euro bei Sprachkursen bzw. 950,- Euro bei Schwerpunktkursen zurück. Sollte die Zahlung nicht eingetroffen sein, erhält der Teilnehmer eine Rechnung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 950,- Euro für Schwerpunktkurse und über 390,- Euro pro Sprachkurs. Diese Rechnung ist sofort fällig. Die oben genannte Erstattungsmöglichkeit gilt lediglich bei ausbleibender Visumserteilung für „studienvorbereitende Zwecke“ und nicht bei anderen Ablehnungsgründen. Angeforderte Sonderleistungen von dem Teilnehmer, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen, sind ebenfalls nicht möglich.

Die MI behält sich für den Fall vor, dass der/die Kollegiat/in den Schulungsvertrag storniert, die zuständige deutsche Botschaft, welche für die Erteilung des Einreisevisums zuständig ist, darüber zu informieren. Hierzu erklärt der bzw. die Betroffene sein ausdrückliches Einverständnis.

§9 Außerordentliche Kündigung des Schulungsvertrages

Beide Parteien, sowohl MI als auch Kollegiatinnen und Kollegiaten, sind zu einer außerordentlichen Kündigung des Schulungsvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt.

Ein Beispiel für einen wichtigen Grund wäre, dass der Kollegiat oder die Kollegiatin gegen deutsche Gesetze verstoßen, insbesondere gegen Strafgesetze oder Aufenthalts Bestimmungen. Ein weiter Grund wäre, dass der begründete Verdacht besteht, dass der/die Teilnehmer/in sich den ethischen Verhaltensformen in einer dem Studienkolleg zumutbaren Weise zuwider verhalten. Dazu gehören Verhaltensweisen, die obszön, ethisch anstößig, befriedigend, diffamierend, pornografisch, belästigend, rassistisch, gewaltverherrlichend, belästigend, ausländerfeindlich, rechtsradikal und/oder Verhaltensweisen, die in anderer Form verwerflich sind.  Der nächste mögliche Grund wäre, dass der/die Teilnehmer/in eine Fehlzeit von über 30% erreicht. Sollte der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin zu spät erscheinen, so wird die begonnen Unterrichtseinheit von 45 min als verpasst gewertet. Zudem wär ein Grund, dass Kollegiatinnen oder Kollegiaten ihren Verpflichtungen aus §7 nicht nachkommen.

 

§10 Datenschutz

Kollegiaten und Kollegiatinnen werden in jeglicher Hinsicht über die Datenschutzinformationen von der MI unterrichtet. Dies betrifft die Art, die Dauer und der Zweck der Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung personenbezogener Daten, ihr Recht auf unentgeltliche Auskünfte Ihrer bei der MI gespeicherten personenbezogener Daten und ihr Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung Ihrer Daten.

Datenschutzinformation

Was wir speichern

Zugriffsdaten

Bei Besuch unserer Seite ohne Angaben zu Ihrer Person, werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Es werden nur Zugriffsdaten (Bsp.: Datum und Uhrzeit, Die Seite, von der aus der Zugriff erfolgte, der verwendete Web-Browser, der Name des Serviceproviders) gespeichert. Diese Daten werden lediglich für statistische Zwecke genutzt.

Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, mit denen eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Dazu gehören Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung. Ihre personenbezogenen Daten erheben wir erst dann, wenn Sie uns diese bei Buchung oder bei Registrierung eines Kundenkontos freiwillig mitteilen. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Dauer der Vertragsabwicklung benutzt. Nach erfolgreicher Vertragsabwicklung und Erfüllung, werden Ihre Daten nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gesperrt und gelöscht. Ausnahmen gelten ausschließlich, wenn Sie der weiteren Verwendung der Daten ausdrücklich eingewilligt haben.

Cookies

Wir verwenden auf unserer Seite Cookies. Diese Cookies erleichtern Ihnen den Wiederzugriff auf unsere Seite und hilft uns dabei unser Angebot zu verbessern und zu optimieren. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte abgelegt und nur durch unseren Server wieder ausgelesen werden können, wenn Sie eine datentechnische Verbindung zu unserem Server aufbauen. Dabei unterscheiden wir in zwei Arten von Cookies, den Sitzungs-Cookies und den dauerhaften Cookies. Nach Ende Ihrer Browser-Sitzung, werden die Sitzungs-Cookies wieder von Ihrer Festplatte gelöscht. Durch die dauerhaften Cookies erkennen wir beim nächsten Besuch unserer Webseite Ihren Rechner wieder, da diese auf Ihrer Festplatte verbleiben.


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Ihr Auskunftsrecht

Sie haben zu jeder Zeit ein recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre Daten, die bei uns gespeichert sind. Darüber hinaus können Sie die Berichtigung, Sperrung oder Löschung der Daten verlangen.

Weitergabe der Daten zur Lieferung und Zahlung

Für die Versendung der Ware geben wir zu diesem Zwecke Ihre hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten an das von uns beauftragte Unternehmen weiter Wir geben zur Zahlungsabwicklung Ihre Zahlungsdaten an das dafür beauftragte Kreditinstitut weiter.

Wenn Sie Fragen zu Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben oder Sie eine Auskunft, Berichtigung ‚ Sperrung oder Löschung Ihrer Daten  wünschen oder den Widerruf Ihrer Einwilligung einfordern möchten, dann wenden Sie sich gerne an  info@studienkolleg-aachen.de.

§11 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Ihnen bleibt das Recht vorbehalten, innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses den Vertrag zu widerrufen.

Um das Widerrufsrecht geltend zu machen, müssen Sie uns mit Hilfe einer klaren Erklärung, in Form eines mit der Post versandten Briefs über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Nutzen Sie hierfür die nachfolgenden Daten.

Studienkolleg Aachen
Geilenkirchener Str. 65
52134 Herzogenrath


Folgen des Widerrufs

Wird der Vertrag widerrufen, so werden alle Zahlungen die von Ihnen bei uns eingegangen sind, ab dem Tag, an dem die Mitteilung bei uns eingeht, unverzüglich und innerhalb 90 Tagen zurückgezahlt. Für die Rückzahlung verwenden wir dieselbe Zahlungsmethode, die Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, außer es wird mit Ihnen in der Zwischenzeit nichts anderes vereinbart.

Sollten Sie verlangen, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen.
Dieser entspricht der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

§12 Streitbeilegung/Verbraucherschlichtungsstelle

Durch die EU-Kommission wird eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung gestellt. Diese erreichen Sie hier.

Wir sind weder verpflichtet, noch bereit zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

§13 Salvatorische Klausel

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.